Bewerbung
Bewerbungszeitraum: 01.03. bis 01.09.25 für das Sommersemester 2026
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserem Studiengang Kunsttherapie. Eine Bewerbung ist immer vom 01.03. bis zum 01.09.25 für das folgende Sommersemester möglich. Bitte beachten Sie, dass Zulassungen immer nur zum Sommersemester erteilt werden.
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Datum der Zugangsprüfung 2026
(nur nach bestandener Vorauswahl)
Zeitraum: Anfang/ Mitte Oktober
Ort: Parkklinik-Berlin-Weißensee
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Tage der offenen Türen/ Infotag: 26./27. Juli 2025
Zugangslink zum Bewerbungsportal MA-Kunsttherapie
Um sich für einen Studienplatz als Masterstudent_in im Fach Kunsttherapie an der weißensee kunsthochschule berlin zu bewerben, nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsportal Campuscore.
Das Online-Bewerbungsverfahren ist bis zum 1. September 2025 (23:59 Uhr MEZ) geöffnet. Hilfe bei der Registrierung und dem Erstellen Ihrer Bewerbung sowie nützliche Hinweise erhalten Sie durch die Anleitung.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Ein mindestens 3-jähriges abgeschlossenes künstlerisches, pädagogisches, psychologisches oder medizinisches Hochschulstudium bzw. ein gleichwertiger internationaler Studienabschluss oder in Ausnahmefällen eine besondere berufliche Qualifizierung (siehe Zulassungsordnung).
Der Nachweis einer nach dem Hochschulabschluss erfolgte, in der Regel einjährigen Berufserfahrung in einem Bereich der psychosozialen Versorgung. Diese kann auch als Teilzeitarbeit geleistet worden sein; insgesamt muss sie dann mindestens einem Jahr Vollzeitarbeit entsprechen.
Eine Mappe (siehe pdf Hinweise zur Mappe), in der mindestens 20 neuere Arbeiten der künstlerischen Tätigkeit der_s Bewerber_in enthalten sind.
Ein schriftliches Statement - kurze Beschreibung zu den Entstehungszusammenhängen der Arbeiten und evtl. interpretierende Texte sowie ein Motivationsschreiben.
Internationale Bewerber_innen müssen zudem einen Sprachnachweis entsprechend der abgeschlossenen Qualifikationsstufe C1 nachweisen. Zur Zulassung muss das Prüfungszertifikat: zum Beispiel Testdaf 4, DSH 2,Telc C1 Hochschule, oder der C1-Sprachnachweis des Goethe-Instituts eingereicht werden. Mehr Informationen siehe unten, unter "Internationale Bewerber_innen".
Ablauf des Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
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1.Schritt:
Onlinebewerbung in der Frist vom 01.03. bis 01.09. über das Bewerbungsportal Campuscore (Link ab dem 1.3. verfügbar).
Danach erfolgt die Sichtung Ihrer Unterlagen durch die Mitglieder der Zulassungskommission der Kunsttherapie.
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2. Schritt:
Nur die Bewerber_innen, die die Vorauswahl bestehen, erhalten Ende September eine Einladung zur Zugangsprüfung und müssen dafür im Vorfeld weitere Unterlagen postalisch zusenden:
einen Bewerbungsbogen,
und Ihre Zeugnisse
Überweisungsquittung über die Gebühr von 150,- EUR für die Zulassungsprüfung.
Bitte senden Sie uns keine Unterlagen unaufgefordert zu!
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3. Schritt:
Teilnahme an der Zugangsprüfung:
Freitag/ Samstag Ende Oktober in der Parkklinik, Berlin.
Bitte bringen Sie zur Zugangsprüfung Ihr Original Portfolio mit.
Das Verfahren besteht aus einem mehrteiligen Workshop:
Jede_r Bewerber_in muss sich beteiligen:
an einem Gespräch mit mindestens zwei Dozent_innen
an einem mehrteiligen künstlerischen Verfahren, das zeigt, ob sie_er die für die Kunsttherapie notwendige Kreativität entwickeln kann.
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4. Schritt:
Die Bescheide über das Ergebnis der Zugangsprüfung erhalten die Bewerber_innen
im November.
Bei Zulassung: erhalten Sie zunächst den Weiterbildungsvertrag von der Kunsttherapie Berlin einschließlich des Studienplans. Der Vertrag muss bis spätestens zum 15. Januar unterschrieben zurückgesendet werden.
Erst danach erhalten Sie die Unterlagen zur Einschreibung an der weißensee kunsthochschule berlin über das Bewerbungsportal.
Studiengebühren
Gebühren: pro Jahr 5160 € (430 € im Monat)
Abschluss: “Master of Arts“
Aufbau: 3 Jahre Teilzeitstudium
Bitte bedenken Sie:
Hinzu kommen pro Semester: 118,00 € Verwaltungsgebühren (Einschreibe- oder Verwaltungsgebühr, Sozialbeitrag, ASTA). Das Studium der Kunsttherapie ist ein Teilzeitstudium. Das Bundesausbildungsförderungsgesetzes unterstützt lediglich das Vollzeitstudium oder die Vollzeitausbildung. Teilzeitstudierende sind daher nicht BaföG-berechtigt.
Zusätzliche Hinweise für Internationale Bewerber_innen
Das Beglaubigte Übersetzung in deutsch oder englisch des Studienabschlusszeugnisses sowie des Nachweises für die berufliche Praxis
Sprachnachweis Niveau C1(DSH 2, TestDaF 4, Telc C1 Hochschule oder C1 Prüfung des Goethe Instituts)
Gültiger Pass in Kopie (nur bei Zulassung)
Alle Bewerber_innen aus dem In- oder Ausland sind im Bewerbungsverfahren gleichgestellt, sofern internationale Bewerber_innen die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen können. (Befreit sind deutsche Muttersprachler_innen sowie diejenigen, die ein deutsches Abitur bzw. einen deutschen Sekundarschulabschluss vorweisen können.) An der weißensee kunsthochschule berlin werden alle Kurse und Vorlesungen nur in deutscher Sprache angeboten.
Internationale Bewerber_innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens einen Sprachnachweis entsprechend der abgeschlossenen Qualifikationsstufe B2.2 nachweisen. Bitte laden Sie Ihren aktuellsten Sprachnachweis oder eine Kursbestätigung Ihres derzeitigen Sprachkurses als pdf-Datei im Bewerbungsportal hoch. Spätestens zur Zulassung muss das Prüfungszertifikat der erforderlichen Niveaustufe C1: zum Beispiel DSH 2, TestDaF 4, Telc C1 Hochschule oder C1 Prüfung des Goethe-Insituts eingereicht werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Bescheinigung zur Anmeldung der Sprachprüfung bzw. ein Nachweis des absolvierten B2-Kurses zur Zulassung ausreichend. Bitte beachten Sie, dass spätestens zum Studienbeginn das entsprechende Prüfungszertifikat erbracht werden muss.
Die Hochschulzugangsberechtigung sowie Bachelor-, bzw. Hochschul-Abschlusszeugnisse müssen in Deutschland anerkannt sein. Internationale Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in beglaubigter Kopie einzureichen. Soweit die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Von Bewerber_innen aus China/Vietnam/Indien benötigen wir zusätzlich den APS-Nachweis.
Studienbewerber_innen, die fluchtbedingt keine Nachweise erbringen können, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweiserleichterung gewährt werden. Die Prüfung erfolgt durch das Referat Studienangelegenheiten.
- Wichtiger Hinweis für visumspflichtige Bewerber_innen:
Das Studium des Masters in Kunsttherapie ist als berufsbegleitendes Teilzeit-Studium konzipiert. Eine Beantragung oder erteilung eines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken (§16 b Aufenthaltsgesetz) ist daher nicht möglich.