Gast- und Nebenhörer_inschaft

 

Informationen zur Gast-bzw. Nebenhörer_innenschaft

Den Antrag auf Gast- oder Nebenhörer_innenschaft können Interessenten_innen stellen, die ihre beruflichen Kenntnisse bzw. ihr Studium vertiefen wollen und die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen besitzen.

In den meisten künstlerischen und gestalterischen Fachgebieten können Gasthörer_innen leider nicht aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Interessent_innen, die die Gasthörer_innenschaft zur Vorbereitung eines künftigen künstlerischen oder gestalterischen Studiums nutzen möchten.

Über die Teilnahme entscheidet der/ die Leiter_in der Lehrveranstaltung, sofern die Platzkapazität vorhanden ist. Anmeldungen sollten jeweils zu Semesterbeginn erfolgen.

Wichtig ist ein den Anforderungen des Studiums entsprechendes Ausbildungsniveau , das nach Rücksprache mit den jeweiligen Professor_innen ggf durch Arbeitsproben belegt werden kann. Durch Professor_innen des Fachgebietes erfolgt dann auch -nach persönlicher Vorstellung- die Zustimmung.

Die Zulassung wird jeweils für ein Semester erteilt und sollte 10 Semesterwochenstunden nicht überschreiten. Gasthörer_innen haben keinen Studierendenstatus. In Lehrveranstaltungen mit Platzbeschränkung ist eine Aufnahme nicht möglich. Ein Prüfungs-Anspruch besteht nicht.

Allen Interessent_innen ist zu empfehlen, sich über die Lehrinhalte umfassend zu informieren und den Kontakt zu den Fachgebieten aufzunehmen. Die Zustimmung der Professor_innen werden nur über eine persönliche Vorstellung gegeben. Wichtige Informationen zu den Lehrinhalten und Lehrkräften finden Sie auf unserer Website unter Lehrangebote oder unter den einzelnen Fachgebieten.

Die Teilnahme an theoretischen Seminaren ist in der Regel unproblematisch.

 

 

Vorraussetzungen zur Zulassung als Gast oder Nebenhörer_in

- die schriftliche Bestätigung der Leiter_innen der Werkstätten,
oder der Professor_innen der Vorlesungsreihe oder des Kurses auf dem Antrag,

- die vollständig ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Teilnahmegebühr
(Gebühren und Hinweise für die Überweisung entnehmen Sie bitte dem Antrag)


Für Nebenhörer_innen

Nebenhörer_innen sind eingeschriebene Studenten_innen anderer staatlicher Hochschulen des Landes Berlin
- Sie reichen bitte zusätzlich zum Antrag den Studiennachweis für das betreffende Semester ein
- Nebenhörer_innen zahlen keine Gebühr

Der Antrag

Der Antrag auf Gasthörerschaft ist innerhalb des jeweiligen Semesters im Referat für
Studienangelegenheiten (Raum A 1.04) zu stellen. Eine Frist gibt es NICHT.

1. Unterschrift des Leiters/in der Lehrveranstaltungen oder des Werkstattleiters/in

2. Festlegung der Semesterwochenstunden durch den Leiter_in der Lehrveranstaltung

3. Überweisung der Gebühr über Lastschriftverfahren:
Sie entrichten eine Gebühr von derzeit 15 Euro pro Semesterwochenstunde, d.h. z.B. für eine doppelstündige Lehrveranstaltung 30 Euro pro Semester.
1 SWS = 15,00 Euro  2 SWS = 30,00 Euro  3 SWS = 45,00 Euro  4 SWS = 60,00 Euro  5 SWS = 75,00 Euro  6 SWS = 90,00 Euro  7 – 10 SWS = 105,00 Euro

Für Studierende des Landes Berlin/ Brandenburg (Nebenhörer_in) entfällt die Gebühr bei Vorlage einer
Immatrikulationsbescheinigung (Kopie).

4. Ausstellung des Gast/Nebenhörerausweises durch das Referat für Studienangelegenheiten

Lehrverantaltungen/ Kurse

Die Lehrveranstaltungen werden immer erst zu Semesterbeginn veröffentlicht und sind unter "Studium" und "Lehrangebote" zu finden. Zusätzliche Gastvorlesungen werden kurzfristig hochschulintern bekannt gegeben. Studienordnungen aller Fachgebiete finden Sie hier.

 Bei weiteren allgemeinen Fragen zu Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren können sie sich an die Studienberatung wenden.

Kontakt

 

Susan Lipp
Allgemeine Studienberatung
Raum A1.03

Tel. 47705 -342
Mail: studienberatung(at)kh-berlin.de

Telefonische Sprechstunden: Di - Do 10 – 15 Uhr, Di bis 17 Uhr
Persönliche Sprechzeiten: Di 14 – 17 Uhr und Do 10 - 12 Uhr & nach Vereinbarung. Für einen persönlichen Termin melden Sie sich bitte im Voraus an.