Elsa-Neumann-Stipendium (NaFöG)
Elsa Neumann Stipendium
Einmal jährlich werden durch eine Kommission die Elsa Neumann Stipendien an Absolvent_innen künstlerischer Studiengänge vergeben, die überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben. Die Stipendien dienen der Erarbeitung künstlerischer Vorhaben und werden für die Fächergruppen Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst ausgeschrieben. Die Förderungsdauer beträgt ein Jahr, der monatliche Grundbetrag 1350,- Euro. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale von 100 Euro. Die zusätzliche Bewilligung von Familienzuschlägen und Sonderzuwendungen für Reisekosten ist möglich.
Bewerben können sich Absolvent_innen, deren erster Studienabschluss (z.B. die Absolventenprüfung, Diplomprüfung, Bachelor) nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Wer nach dem ersten Studienabschluss einen weiteren Abschluss erwirbt, kann sich innerhalb von zwei Jahren nach der betreffenden Prüfung, z.B. Master, Meisterschüler, Konzertexamen u .ä., bewerben – nicht während dieser Zeit. Das Datum der betreffenden Abschlussprüfung ist hierfür maßgebend.
Bitte beachten Sie, dass das Stipendium nur eine Einzelförderung zulässt, Teamprojekte sind leider ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss für das Auswahlverfahren ist jährlich im Oktober, der einjährige Förderzeitraum beginnt im Februar des Folgejahres. Bitte entnehmen Sie die aktuellen Fristen sowie weitere Hinweise zur Antragsstellung, Antragsformular und Informationsbroschüre der Webseite der UDK, an der die Geschäftsstelle für die Elsa-Neumann-Stipendien des Landes Berlin gemäß dem Nachwuchsförderungsgesetz (NaFöG) für alle künstlerischen Hochschulen Berlins sitzt.
Kontakt
NaFöG-Geschäftsstelle der UdK Berlin
Eva Krüger – Stud 11 –
Universität der Künste Berlin
Einsteinufer 43
10587 Berlin
030-3185-1476
nafoeg(at)udk-berlin.de