FAQ Studienorganisation

 

BEURLAUBUNG

Wann kann ich ein Urlaubssemester beantragen?

Jede_r Studierende hat die Möglichkeit, im gesamten Studium insgesamt 2 Urlaubssemester zu nehmen. Für mehr als zwei aufeinanderfolgende Semester und im ersten Semester ist keine Beurlaubung möglich. Ausnahmen gelten für Studierende in Elternzeit. Diese können sich während der Elternzeit länger beurlauben lassen. Für jedes Semester muss ein seperater Antrag gestellt werden.

Antragsfrist:

Der Urlaubsantrag ist unter Angabe der Gründe schriftlich vom Fachgebietskoordinator zu unterzeichnen und zur Rückmeldefrist, spätestens vor Beginn eines Semesters (1.4./ 1.10.), im Referat Studienangelgenheiten (Raum A 1.04) einzureichen.

Gründe für eine Beurlaubung:

• Verhinderung durch Krankheit
• Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit sowie Betreuung eines Kindes
• Behinderung und chronische Krankheit
• Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes
• Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland
• Praktikum, welches nicht nach der fachspezifischen Studien- oder Prüfungsordnung Bestandteil des Studiums ist
• Finanzielle Schwierigkeiten
• psychosoziale Probleme
• Gremientätigkeit
• Erwerbstätigkeit mit mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit
• Wehr-und Ersatzdienst
• sonstige vergleichbare Gründe


Was muss ich sonst noch beim Urlaubssemester beachten?

Während des Urlaubssmesters ruht das Recht auf Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Nutzung der Werkstätten, dennoch haben Sie weiterhin den Studierendenstatus und das Recht an Prüfungen teilzunehmen. Studierende können auf Wunsch sich vom Semesterticket befreien lassen.

Das BAföG-Amt zahlt keine Förderung während eines Urlaubssemesters, Eltern von beurlaubten Studierenden für diesen Zeitraum eventuell kein Kindergeld und auch die Beitragszahlungen zur Krankenkasse können sich ändern. Als studentische Hilfskraft darf das Gehalt 400€ pro Monat nicht überschreiten.

Prüfungen dürfen im Urlaubssemester ablegt werden.

 

EXMATRIKULATION

Wie lasse ich mich exmatrikulieren?

Für die Exmatrikulation gibt es ein Formular, welches vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Prüfungsamt in Raum A1.04 abgegeben wird. Zu beachten ist, dass vom Computerstudio, von der Bibliothek und von der Technik-Ausleihe per Unterschrift bestätigt wurde, dass dort nichts mehr offen ist. Falls die Exmatrikulation vor Beendigung des Studiums stattfindet, muss der Antrag zudem von einer/m Professor_in des Fachgebiets unterschrieben werden.


Ich wurde exmatrikuliert, weil ich mich nicht zurückgemeldet habe. Warum habe ich keine Bestätigung darüber erhalten?

Eine offizielle Exmatrikulation kann erst ausgestellt werden, nachdem der Antrag auf Exmatrikulation vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Prüfungsamt in Raum A1.04 abgegeben wurde. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird benötigt für Krankenkasse, Arbeitsamt und Rentenversicherung.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich exmatrikuliert wurde, aber weiter studieren möchte?

In diesem Fall sollte man sich sofort mit dem Referat Studienangelegenheiten in Raum A1.04 in Verbindung setzen. Ist man im regulären Studium, so besteht die Möglichkeit zur Wiedereinschreibung, wobei hier die Rückmeldefristen zu beachten sind. Der Antrag auf Wiedereinschreibung ist im Referat Studienangelegenheiten erhältlich.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und der Exmatrikulation gibt für die Absolvent_innen-, Diplom- und Masterstudiengänge keine Möglichkeit zur Wiedereinschreibung. Das Meisterschüler_innenstudium ist also nur im direkten Anschluss an das Studium möglich.

Bei Exmatrikulation nach Abschluss des Bachelorstudiums ist jedoch eine Wiedereinschreibung möglich zur Aufnahme eines Masterstudiums.

 

FACHRICHTUNGSWECHSEL

Wie kann ich das Fachgebiet wechseln?

Hierfür gibt es einen Antrag auf Fachrichtungswechsel. Diesen gibt man im Prüfungsamt in Raum A1.04 ab, woraufhin man eine Einladung zur Zulassungsprüfung erhält. Diese besteht aus einem Gespräch mit den Professor_innen des jeweiligen Fachgebietes über die mitgebrachten eigenen Arbeiten und die Motivation für den Wechsel.


Welche Unterlagen brauche ich zur Bewerbung?

Für die Bewerbung zum Fachrichtungswechsel wird nur der Antrag benötigt.


Welche Bewerbungsfristen muss ich beachten?

Die Zulassungsprüfungen finden zweimal im Jahr statt. Der Bewerbungszeitraum für einen Wechsel zum Wintersemester ist vom 01.-31. Mai, der für das Sommersemester vom 01.-31. Dezember.

 

FRISTEN

Wann ist die Rückmeldefrist?

Die Rückmeldefristen sind immer vom 01.01. - 20.02. für das Wintersemester mit einer gebührenpflichtigen Nachfrist bis zum 10.03. und vom 01.06. - 20.07. für das Sommersemester mit einer gebührenpflichtigen Nachfrist bis zum 10.08.

Man erhält ungefähr einen Monat vor Beginn der Frist die Rückmeldeaufforderung per Post.


Wann sind die Fristen für den Antrag zur Abschlussprüfung?

Zum Ende des Semesters, welches vor dem Prüfungssemester liegt. In der Regel im Rahmen der Rückmeldefristen, weil nur zu diesem Zeitpunkt auch die betr. Professor_innen und Mentor_innen für die Bestätigungen zu erreichen sind.


Wann sind die Fristen für andere Anträge?

Einschreibefrist für Neuimmatrikulierte und Wiedereinschreibung:

  • 01.06. - 10.08. für das Wintersemester und 01.01. - 10.03. für das Sommersemester

 

Beurlaubung und Teilzeit:

  • Bis spätestens 20 Tage nach Semesterbeginn (20.10. fürs Wintersemester, 20.04. fürs Sommersemester) muss der unterschriebene Antrag vorliegen.

 

Exmatrikulation:

  • Spätestens nach Beendigung des Studiums muss der Antrag auf Exmatrikulation eingereicht werden.

 

MEISTERSCHÜLER_INNEN-STUDIUM

Wann kann man ein Meisterschüler_innenstudium aufnehmen?

Ein Meisterschüler_innenstudium kann nach dem mit „sehr gut“ bestandenen Absolvent_innen-, Diplom- bzw. Masterabschluss beantragt werden. Absolvent_innen bzw. Diplomand_innen der Freien Kunst müssen ihren Abschluss zudem in der Regelstudienzeit erreicht haben. Das Meisterschüler_innenstudium kann nur direkt im Anschluss an den Abschluss aufgenommen werden und ist nicht mehr möglich bei vorheriger Exmatrikulation. Absolvent_innen anderer Hochschulen können leider nicht berücksichtigt werden.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Meisterschüler_innenstudium muss spätestens 4 Wochen nach der letzten Prüfung gestellt werden.


Wie lange dauert das Meisterschüler_innenstudium?

Die Dauer des Studiums beträgt max. 2 Semester. 


Was sollte man noch beachten?

Das Meisterschüler_innenstudium wird nicht vom BAföG gefördert. Auch bei den Krankenkassen erhält man während des Meisterschüler_studiumstudiums keinen Studierendentarif mehr.

 

PRÜFUNGSANMELDUNG

Was sind die Voraussetzungen, wenn ich mich zur Abschlussprüfung anmelden möchte?

In den Bachelor- und Diplom bzw. Absolvent_innen-Studiengängen ist der absolvierte 1. Studienabschnitt (bestätigt durch das Zwischenprüfungszeugnis) zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In den Bachelor-Studiengängen benötigt man zudem mindestens 200 ECTS, in den Studiengängen Bildhauerei und Malerei sind mindestens 240 ECTS nötig und im Bühnen- und Kostümbild 270 ECTS.


Wann ist die Anmeldefrist zur theoretischen Hausarbeit bzw. Abschlussarbeit?

Der Antrag für die Theoretische Abschlussarbeit sollte zu Beginn des Semesters eingereicht werden, in welchem man sie zu schreiben plant. Spätestens zur Anmeldung der praktischen Abschlussarbeit muss auch die Anmeldung zur theoretischen Abschlussarbeit vorliegen. Der genaue Abgabetermin wird in Absprache mit dem/der Mentor_in der Theorie-Arbeit festgelegt.

Studierende des MA Produkt-Design und MA Textil- und Flächen-Design melden den theoretischen Teil der Abschlussarbeit zusammen mit dem praktischen Teil der Abschlussarbeit an.


Wann ist die Anmeldefrist zur praktischen Abschlussarbeit?

In den Bachelor-Studiengängen sollte der Antrag zum Ende des 7. Fachsemesters gestellt werden. Studierende im Fachgebiet Bühnen- und Kostümbild sollten ihren Antrag zum Ende des 9. Fachsemesters einreichen. Als Abgabefristen gelten hier Ende Januar für einen Abschluss im Sommersemester und Ende Juni für einen Abschluss im Wintersemester.

In den Fachgebieten Malerei und Bildhauerei erfolgt die Abschlussprüfung über 2 Semester, der Antrag sollte daher zum Ende des 8. Fachsemesters abgegeben werden. Für einen Abschluss im Wintersemester ist daher die Abgabefrist Ende Januar, für einen Abschluss im Sommersemester ist sie Ende Juni.

In den Master-Studiengängen sollte der Antrag zum Ende des Semesters abgegeben werden, das dem Abschlusssemester vorausgeht.


Übersicht der Prüfungsfristen

Prüfungsart Studienabschluss Prüfungszeitraum Frist Verlängerung Frist Wiederholung
       
Diplom (nach alter Studienordnung) 1 Semester 3 Monate 3 Monate pro Prüfungsaufgabe
       
Bachelor Design 4 Monate 1 Monat 3 Monate
       
Absolvent_innen/Diplom FK Malerei u. Bildhauerei 2 Semester 1 Monat 3 Monate
       
Absolvent_innen/Diplom FK Bühnenbild 1 Semester 1 Monat 3 Monate
       
Master Design 5 Monate    
(einschl. Theorie bei TFD und PD) ab Prüfungszulassung zum SS 2016 - 6 Monate 1 Monat 3 Monate
       
Master Raumstrategien 5 Monate 1 Monat 3 Monate
       
   
   
       

RÜCKMELDUNG

Ich habe das Geld überwiesen, aber keinen Student_innen-Ausweis erhalten bzw. eine neue Zahlungsaufforderung über 19,94 €. Woran kann das liegen?

Bei fehlenden Nachweisen wie z.B. der Anmeldung zur Abschlussarbeit, dem Sprachnachweis, etc. bekommt man eine Rückmeldesperre. Andere Gründe hierfür können auch zu wenige ECTS, offene Gebühren in der Bibliothek, im Computerstudio oder auch nicht zurückgegebene Geräte aus der Technik-Ausleihe sein.

Die Rückmeldesperre wird erst aufgehoben, wenn die Nachweise eingereicht werden, ein Prüfungsberatungsgespräch mit dem Prüfungsvorsitzenden des Fachgebiets stattfindet und der Nachweis darüber eingereicht wird bzw. wenn die offenen Schulden beglichen sind.

Wenn die Nachweise nicht innerhalb der regulären Rückmeldefrist abgegeben werden, muss auch dann die Säumnisgebühr von 19,94 € gezahlt werden, wenn die Rückmeldegebühr rechtzeitig überwiesen wurde.


Was passiert, wenn ich das Geld nicht rechtzeitig überweise?

Nach dem Ende der regulären Rückmeldefrist besteht noch eine Nachfrist, in welcher man sich unter Zahlung einer Säumnisgebühr von derzeit 19,94 € zurückmelden kann. Überweist man das Geld dann immer noch nicht, erfolgt automatisch die Exmatrikulation.

Kann man den Betrag aus finanziellen Gründen nicht überweisen, besteht die Möglichkeit, sich beim AStA das Geld zu leihen. Dies sollte jedoch rechtzeitig zu Beginn der Rückmeldefrist erfolgen.

 

SEMESTERTICKET

Wer bekommt ein Semesterticket?

Alle immatrikulierten Studierende erhalten ein Semesterticket. Die Kosten hierfür werden zusammen mit der Rückmeldeaufforderung gestellt. 


Wann kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen?

In der Regel kann man sich vom Semesterticket nicht befreien lassen. Ausnahmen gelten in folgenden Fällen: Urlaubssemester, Meisterschüler_instudium, Masterstudium, Teilzeitstudium, Praktikum oder Auslandssemester für mindestens 4 zusammenhängende Monate mit dem Nachweis, dass sie außerhalb von Berlin absolviert werden, Studierende mit Schwerbehindertenausweis. Auch im Abschlusssemester kann man sich vom Semesterticket befreien lassen, wenn die Arbeit außerhalb von Berlin angefertigt wird.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich nicht genügend Geld für das Semesterticket habe?

Alle Studierenden, welche über ein geringes Einkommen verfügen, können einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Dazu stellt man beim RefRat der Humboldt-Universität einen Antrag zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen. Die Fristen sind Juni - Juli für den Antrag zum Wintersemester und Januar - Februar für den Antrag zum Sommersemester. Das jeweils aktuelle Formular und weitere Informationen findet man hier.


Was macht man, wenn man sein Semesterticket verloren hat?

In diesem Fall beantragt man eine Zweitausstellung, welche 10,23€ kostet. Dafür reicht man den ausgefüllten Antrag im Referat Studienangelegenheiten (A1.04) ein und kann in der Regel sofort ein neu ausgestelltes Ticket mitnehmen.

 

STUDIENBUCH

Was ist das Studienbuch?

Im Studienbuch werden die Benotungen der einzelnen Module mit den jeweiligen Unterschriften der Dozent_innen gesammelt. Am besten gibt man ca. einmal pro Semester Kopien der ausgefüllten Seiten im Prüfungsamt ab unter Vorlage der Originale.

Spätestens zum Ende des 4. Semesters zur Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses, und ein weiteres Mal zur Anmeldung des Abschlussprojekts, muss die Vollständigkeit der Leistungen nachgewiesen werden.

Für Studierende, die BAföG beziehen, ist es sehr wichtig, jedes Jahr den aktuellen Notenstand im Prüfungsamt abzugeben, da sonst nicht alle erbrachten Leistungen in der vom BAföG-Amt geforderten offiziellen Studiendokumentation aufgelistet werden können.


Wer bekommt ein Studienbuch?

Alle Studierende der Bachelor-Studiengänge und der Studiengänge in der Freien Kunst erhalten ein Studienbuch, für die Master-Studierenden gibt es keine Studienbücher.


Wie kommen meine Noten ins Prüfungsamt?

Die Benotungen gibt man selbst im Prüfungsamt ab. Dies geschieht in Form von Kopien der entsprechenden Seiten aus dem Studienbuch unter Vorlage der Originale. Hierbei sollte man beachten, dass vor dem Kopieren auf den entsprechenden Seiten jeweils der Name und die Matrikelnummer eingetragen wurden.


Was passiert, wenn ich mein Studienbuch verloren habe?

Es ist möglich ein neues Studienbuch zu erhalten. Allerdings müssen alle Benotungen, welche noch nicht im Prüfungsamt eingereicht wurden, erneut bei den Dozent_innen eingesammelt werden. 


Modulbescheinigungen

Alle Studierenden, die kein Studienbuch bekommen können (MA und ab WS14/15 im letzten Studienjahr), lassen ihre Leistungen auf Modulbescheinigungen bestätigen. Diese sind im Prüfungsamt A 1.05 und als Download hier zu finden.

 

TEILZEITSTUDIUM

Wann kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?

Ein Teilzeitstudium kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • während einer Schwangerschaft,
  • zur Pflege pflegebedürftiger Angehöriger,
  • im Falle einer Berufstätigkeit,
  • zur Pflege und Erziehung eines Kindes bis 10 Jahren,
  • wenn eine Behinderung dies erforderlich macht,
  • während der Wahrnehmung eines Mandats in einem Organ der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks
  • aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

Antragsfrist:
Der Antrag auf der Teilzeitstdudium ist unter Angabe der Gründe schriftlich vom Fachgebietskoordinator zu unterzeichnen und zur Rückmeldefrist, spätestens vor Beginn eines Semesters (1.4./ 1.10.), im Referat Studienangelgenheiten (Raum A 1.04) einzureichen. Zudem müssen dem Antrag dem Grund entsprechende Nachweise beigelegt werden.

 


Was muss ich sonst noch beim Teilzeitstudium beachten?

Teilzeit-Studierende haben an der weißensee kunsthochschule berlin den selben Status wie Vollzeit-Studierende. Gebühren und Beiträge sind in voller Höhe zu entrichten.

Die Studiengebühren im Fachgebiet Raumstrategien halbieren sich während des Teilzeitstudium.

Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf Bereiche, die außerhalb der Hochschule liegen, und auf Leistungen, die von außeruniversitären Einrichtungen in Anspruch genommen werden, sollten vorher mit den entsprechenden Einrichtungen geklärt werden.

Während eines Teilzeitstudiums an der weißensee kunsthochschule berlin besteht kein Anspruch auf BAföG. Es ist aber möglich Hartz IV zu beantragen. >> Informationen zum Arbeitslosengeld II im Teilzeitstudium

Angehörige von Drittländern mit einem Visum zu Studienzwecken können leider kein Teilzeitstudium beantragen, da sie dafür keinen Aufenthaltstitel bekommen bzw. dieser nicht verlängert wird.

 

ZWISCHENPRÜFUNG

Was ist die Zwischenprüfung?

Sobald man alle Leistungen des 1. Studienabschnitts erfolgreich absolviert hat, kann ein Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Leistungsnachweise bzw. Kopien des Studienbuchs vollständig im Prüfungsamt abgegeben wurden.