Erasmus +

 

Die Kunsthochschule nimmt aktiv an Programmen der Europäischen Union in den Bereichen Studium, Praktikum, Lehrenden- und Mitarbeiter_innen-Mobilität teil:

- "LLP-ERASMUS" bis 2014 Grundlage hierfür war die gültige EUC-Charta

"ERASMUS+" von 2014 bis 2020 auf Grundlage der gültigen ECHE   sowie des Erasmus Policy Statements (in Deutscher Sprache).

- "ERASMUS+" von 2021 bis 2027 auf Grundlage der nun gültigenErasmus Charta for Higher Education! sowie des Erasmus Policy Statements (in Deutscher Sprache).

Weiterführende Informationen für Studierende:

Erasmus + Aufenthalt zu Studienzwecken:

eu.daad.de - Studienaufenthalte

Erasmus + Aufenthalt zu Praktikumszwecken:

eu.daad.de - Praktikumsaufenthalte

Wir weisen darauf hin, dass auch im Erasmus+ Programm Gesundheit und Sicherheit oberste Priorität haben.

Wichtige Informationen, FAQ finden Sie hier:

eu.daad - Coronavirus und Erasmus +

Beachten Sie zudem die besonderen Vorgaben, die für Erasmusgeförderte Aufenthalte (Studium /Praktikum im Vereinigten Königreich gelten:

eu.daad - Brexit und Erasmus +

 


Fördersummen

Die Gewährung und Auszahlung der einzelnen Stipendien erfolgt durch die weißensee kunsthochschule berlin. Die Höhe des monatlichen Stipendiums richtet sich seit dem Projektzeitraum 2018 nach der Festlegung der Förderraten durch die Nationale Agentur.

Ebenso wurde seit dem Projektzeitraum 2018 die Zusammensetzung der Ländergruppenfür die Studierenden- und Personalmobilität von der Europäischen Kommission verändert.

 

Fördersummen der neuen Programmgeneration 2022/23

Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten)
     
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer der Region 14 Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern, Pertnerländer der Region 5 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
     
Monatspauschalen (30 Tage) Studienaufenthalte Monatspauschalen (30 Tage) Studienaufenthalte Monatspauschalen (30 Tage) Studienaufenthalte
     
600,00 540,00 490,00
     
Monatspauschalen (30 Tage) Praktikum Monatspauschalen (30 Tage) Praktikum Monatspauschalen (30 Tage) Praktikum
     
750,00 690,00 640,00
     
STA und STT Förderraten Tagespauschalen STA und STT Förderraten Tagespauschalen STA und STT Förderraten Tagespauschalen
     
180,00 160,00 140,00
     
STA und STT Förderraten Tagespauschalen Partnerländer 180,00  
     

Fördersummen der neuen Programmgeneration 2021/22

Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten)
     
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer der Region 14 Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern, Pertnerländer der Region 5 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
     
Monatspauschalen (30 Tage) Studienaufenthalte Monatspauschalen (30 Tage) Studienaufenthalte Monatspauschalen (30 Tage) Studienaufenthalte
     
450,00 390,00 330,00
     
Monatspauschalen (30 Tage) Praktikum (nicht TU-Konsortium) Monatspauschalen (30 Tage) Praktikum (nicht TU-Konsortium) Monatspauschalen (30 Tage) Praktikum (nicht TU-Konsortium)
     
600,00 540,00 480,00
     
STA und STT Förderraten Tagespauschalen STA und STT Förderraten Tagespauschalen STA und STT Förderraten Tagespauschalen
     
180,00 160,00 140,00
     

Zusatzförderung

  • Studierendenmobilität für Praktika: zusätzlicher Betrag zur individuellenUnterstützung in Höhe von 150 EUR pro Monat. Studierende und Absolventen mitgeringeren Chancen, die an Praktika teilnehmen, haben Anspruch auf die Zusatzbeträgesowohl für Studierende und Absolventen mit geringeren Chancen als auch für Praktika.
  • Studierende und Absolventen mit geringeren Chancen: zusätzlicher Betrag zur
    individuellen Unterstützung in Höhe von 250 EUR pro Monat. Studierende und
    Absolventen mit kurzfristiger physischer Mobilität erhalten bis zum 14. Fördertag
    der Mobilitätsmaßnahme 70 EUR pro Tag und vom 15. bis 30. Tag der
    Mobilitätsmaßnahme 50 EUR pro Tag.
  • Studierende und Absolventen mit geringeren Chancen der kurzfristigen
    physischen Mobilität erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung einen
    Betrag von 100 EUR für eine physische Mobilitätsmaßnahme von 5 bis 14 Tagen
    bzw. 150 EUR für eine physische Mobilitätsmaßnahme von 15 bis 30 Tagen. Der
    zusätzliche Betrag für Praktika gilt in diesem Fall nicht.

Fahrtkosten - Fahrkostenzuschuss Studierenden- und Personalmobilitäten

Reisedistanz Standartreise-Betrag Grünes Reisen-Betrag
10-99 km 23 EUR  
100 bis 499 km 180 EUR 210 EUR
500 bis 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 bis 2.900 km 360 EUR 410 EUR
3.000 bis 3.900 km 530 EUR 610 EUR
4.000 bis 7.999 km 820 EUR  
8.000 km oder mehr 1500 EUR  

weitere Informationen zu Fahrtkosten - Fahrkostenzuschuss

Zuschüsse gelten für Studierende Studierende und Absolventen, die von Hochschulen in Gebieten in äußerster Randlage von EU-Mitgliedstaaten, in Zypern, Island, Malta oder in mit EU-Mitgliedstaaten assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten entsendet werden und in Programmländer oder Partnerländer der Region 5 oder 14 reisen, sowie Studierende und Absolventen mit geringeren Chancen bei kurzfristiger Mobilität.

Hinweis: Studierende und Absolventen, die keine Reiseunterstützung erhalten, können die Option „Grünes Reisen“ wählen. In diesem Fall erhalten sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe
von 50 EUR zusätzlich zur individuellen Unterstützung und bis zu 4 Tage zusätzliche individuelle Unterstützung für den zeitlichen Mehraufwand der Hin- und Rückreise, falls zutreffend.

Hinweis: Die „Reisedistanz“ entspricht der Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem
Zielort. Der „Betrag“ entspricht dem Zuschuss für die An- und Rückreise zum/vom Zielort.


 

 

Kontakt

Leoni Adams
Leiterin Akademisches Auslandsamt
Raum A1.13
weißensee kunsthochschule berlin
Buehringstrasse 20
13086 Berlin

mail: international(at)kh-berlin.de
phone:+49-30-47705-232
fax: +49-30-47705-123

Persönliche Sprechzeiten: Do 13.00 bis 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung

ERASMUS CHARTA for Higher Education