Zentraler Prüfungsausschuss

 

Zentraler Prüfungsausschuss

Für die Organisation der Prüfungen und zur Wahrnehmung der durch die Prüfungsordnungen zugewiesenen Aufgaben wird an der Hochschule ein zentraler Prüfungsausschuss gebildet. Dieser Prüfungsausschuss ist für sämtliche Studiengänge zuständig und besteht aus jeweils einer Hochschullehrer_in jedes Fachgebietes bzw. beim Fachgebiet Weiterbildungsstudiengänge aus jeweils einer Hochschullehrer­_in der in dem Fachgebiet vertretenen Studiengänge, drei Lehrkräften für besondere Aufgaben bzw. künstlerischen Mitarbeiter_innen und zwei Studierenden. Die Amtszeit beträgt gemäß § 49 BerlHG zwei Jahre.

Weitere Informationen im Mitteilungsblatt Nr. 214, § 26 vom 11. Mai 2015.

Professor_innen

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Künstlerische Mitarbeiter_innen /Lehrkräfte

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Studentische Vertreter_innen

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