Sommersemester 2024, BA/MA Visuelle Kommunikation
Semesterprojekt Visuelle Kommunikation & Theorie und Geschichte
Menschenrechte, Völkerrechte, Recht auf Selbstverteidigung
Wim Westerveld, Gabriele Werner
Am 10.Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen
– die sich am 26. Juni 1945 mit der Unterzeichnung der un-Charta gegründet hatte – die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« (Universal Declaration of Human Rights): Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt... (Artikel 1)
Der 2. Weltkrieg und der Holocaust haben diese Erklärung zwingend notwendig gemacht, ebenso wie das am 9. Dezember 1948 beschlossene und am 12. Januar 1951 in Kraft getretene »Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
« (Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide).
Das Recht nicht ermordet zu werden gilt nicht für Frauen, die getötet werden, weil sie Frauen sind. Femizide müssen als Feminizide verstanden werden, denn sie finden in Gesellschaften statt, die sexualisierte Gewalt an Frauen als »gewöhnliche Verbrechen« verharmlosen und Vergewaltigung als Kriegswaffe dulden und um diese Verbrechen mit der Verantwortung des Staates zu verbinden.
Menschenrechte und Umweltschutz hängen unmittelbar zusammen, da nur der freie,
selbstbestimmte Zugang zu Nahrung und frischem Wasser die Würde des Menschen
garantiert. Das Recht auf Natur ist ein Menschenrecht, mancherorts wird gefordert,
das Recht der Natur ins Grundgesetz aufzunehmen.
Wenn man so will, werden die großen Klammern um das Seminarthema von
Emmauel Chukwudi Eze und Omri Boehm gelegt: On behalf of the Other of Reason, we know the fatal history of reason in experience because we understand the fatality of its origins in thought. (E.Ch.Eze, 2008) und: Nur ein Gesetz oder eine Wahrheit, die unabhängig von menschlichen Konventionen ist, ist universell in seinem oder ihrem Geltungsbereich und nicht relativ zu den Interessen, Wünschen und »guten Ideen« derjenigen, die über die Macht gebieten, in der menschlichen Gesellschaft Gesetzte zu erlassen. (O. Boehm, 2022)
Im Fokus dieses Praxis- únd Theorie-Seminars steht die gestalterische und theoretische Auseinandersetzung mit den Themen. Der Phantasie und Art der visuellen Umsetzung sind keine Grenzen gesetzt. Wir werden diverse Gestaltungsexperimente ausprobieren, zum Beispiel die Inszenierung von Botschaften durch Typografie oder Stilmittel wie die semantische Typografie (Wortbilder). Die Wahl der Medien ist offen
und reicht von Plakaten, Bannern, Zines bis hin zu digitalen Plattformen mit animierten
Texten.
ProjektkategorieSemesterprojekt Projekt-Fächer BA/MA Visuelle Kommunikation