Wintersemester 2013/2014,

Elsa Neumann Stipendium (NaFöG)2013/14

Die UdK Berlin ist Geschäftsstelle für die Nachwuchsförderung nach dem Nachwuchsförderungsgesetz (NaFöG) für alle künstlerischen Hochschulen Berlins. Einmal jährlich vergibt eine Kommission Stipendien an Absolventen und Absolventinnen künstlerischer Studiengänge, die weit über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht haben.

Die Stipendien dienen der Erarbeitung künstlerischer Vorhaben und werden für die Fächergruppen Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst ausgeschrieben.

Höhe des Stipendiums: 1.000,- € monatlich + 103,- € monatlich Sachkostenpauschale. Hinzu kommt ein Familienzuschlag von 102,26 € monatlich, wenn der Stipendiat/ die Stipendiatin ein Kind zu versorgen hat. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Stipendienbetrag um weitere 51,13 €.

Einkünfte des Stipendiaten/der Stipendiatin und seines/ihres Ehegatten werden auf das Stipendium angerechnet, soweit die Einkünfte nach Abzug der Lohnsteuer einen Betrag von 7.669,38 € (Verheiratete 12.271,01 €) jährlich überschreiten. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 1.022,58 €.

Die Förderungsdauer beträgt ein Jahr; eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

Die Stipendiaten sind verpflichtet, der Vergabekommission am Ende der Förderungszeit einen Abschlussbericht vorzulegen.

Für Reisekosten können Sonderzuwendungen gewährt werden. Ein Anspruch auf Gewährung von Sonderzuwendungen besteht nicht. Aufgrund der begrenzten Mittel kann nicht von einer Erstattung in jedem Fall ausgegangen werden; ggf. werden auch Teilbeträge erstattet.

Die Bewerbungsfrist endet am 24.Oktober 2012

Voraussetzungen zur Bewerbung sind:

- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem künstlerischen Fach und eine weit überdurch-schnittliche Qualifikation

- Der Studienabschluss darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Als Abschluss gilt z.B. die Absolventenprüfung,Diplomprüfung, Bachelor und Master. Wer nach dem regulären Abschluss eine Zusatzqualifikation erwirbt, kann sich innerhalb von zwei Jahren nach der

betreffenden Prüfung, z.B. Meisterschüler-Abschluss, Reifeprüfung, Konzertexamen u.ä., bewerben.

 

Ausschreibung der Stipendien

Die Ausschreibung erfolgt durch Aushang hochschulöffentlich in allen künstlerischen Hochschulen Berlins.

Anträge auf Gewährung eines Stipendiums

zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses sind auf den von der Geschäftsstelle herausgegebenen Vordrucken download hier

innerhalb der Frist zu senden an:

 

Universität der Künste Berlin NaFöG-Geschäftsstelle

Postfach 12 05 44

10595 Berlin

 

Kontakt

E-Mail nafoeg@udk-berlin.de

 

Ab Anfang September besteht die Möglichkeit zu persönlicher Beratung bei Frau Dr. Angelika Richter. Termine über das Büro der Rektorin: rektorat@kh-berlin.de