Teilzeitstudium

 

Teilzeitstudium

Das Studium an der weißensee kunsthochschule berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium, aber manchmal gibt es Gründe, die es sehr schwierig machen, das volle Semesterprogramm zu bewältigen. Ein Teilzeitstudium ermöglicht die Vereinbarkeit von Studium und Beruf bzw. Studium und Familie. Auch für behinderte und chronisch kranke Studierende kann ein Teilzeitstudium eine Alternative zum Vollzeitstudium sein. 

Während eines Teilzeitstudiums absolvieren Studierende weniger Lehrveranstaltungen/Prüfungen pro Semester und strecken somit ihr Studium zeitlich.

Der Antrag auf Teilzeitstudium sollte innerhalb der Rückmeldefrist, spätestens jedoch vor Semesterbeginn (1. April für das Sommersemester/1. Oktober für das Wintersemester) gestellt werden.

 

Was muss ich bei der Entscheidung für ein Teilzeitstudium beachten?

Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Bereiche außerhalb der Hochschule haben, z.B. BAföG, Stipendien, Waisen- bzw. Halbwaisenrente, Kindergeld, Krankenversicherung, Steuerangelegenheiten, Wohnberechtigung in Studentenwohnheimen, Aufenthaltserlaubnis etc.
Die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums sollten im Vorfeld mit der zuständigen Stelle abgeklärt werden.

Teilzeitstudierende haben keinen Anspruch auf BaföG. Sie haben aber gegebenenfalls Anspruch auf Wohngeld und in besonderen Lebenslagen in Ausnahmefällen auf Bürgergeld.

>> Informationen zum Arbeitslosengeld II im Teilzeitstudium

Studierende, die ein Visum zu Studienzwecken (§16 AufenthG) haben, können aufgrund aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen nur in Ausnahmefällen Antrag auf Teilzeitstudium stellen.

 

Für Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf Bereiche, die außerhalb der Hochschule liegen, und auf Leistungen, die von außeruniversitären Einrichtungen in Anspruch genommen werden, übernimmt die weißensee kunsthochschule berlin keine Verantwortung und keine Haftung.

Bei einem Doppelstudium und Meisterschüler_instudium ist das Teilzeitstudium ausgeschlossen.

Der Anspruch auf Kindergeld bleibt unverändert bis zum 25. Lebensjahr. Der Kindergeldanspruch an sich fällt jedoch weg, wenn es sich bei dem Teilzeitstudium nicht um das Erststudium handelt und die Arbeitszeit des Kindes 20 Wochenstunden übersteigt, d.h. die Arbeit das Studium überwiegt.

 

 

 

Kontakt

Referat für Studienangelegenheiten/ Immatrikulationsamt:
Nadine Zeculis und Jamie Spalt

Tel: 030 47705 -212

Öffnungszeiten
Mo 9-12 Uhr, Di und Do 13-16 Uhr

E-Mail:
Jamie Spalt: ref-stud(at)kh-berlin.de
Nadine Zeculis: ref-stud2(at)kh-berlin.de